VG Stuttgart erklärt verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe für europarechtswidrig
Unweit der französischen Grenze wird ein dunkelhäutiger Zugreisender von der Bundespolizei kontrolliert.
Der Betroffene empfindet dies als rechtswidrig, zieht vor das Verwaltungsgericht – und hat damit Erfolg.
Denn obwohl das Gericht ausdrücklich nicht darüber befand, ob die Hautfarbe des Betroffenen ursächlich für die Kontrolle war, ist das Urteil eindeutig: in seiner jetzigen Form verstößt der entsprechende Passus im Bundespolizeigesetz gegen europäisches Recht. „Aufgrund der dennoch ausbleibenden Änderung des § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG durch die BRD ist vor der EU-Kommission seit dem 16.10.2014 zusätzlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD anhängig“, teilt der Anwalt des Betroffenen in einer Pressemitteilung zum Urteil mit: www.anwaltskanzlei-adam.de