OPFER-INFO
Ein den Vorschriften der Strafprozessordnung in Deutschland entsprechendes Untersuchungsverfahren verlangt von der Staatsanwaltschaft eine umfassende Ermittlung und eine Beweissicherung. Diese Ermittlungen sollen nicht nur die zur Entlastung, sondern auch die zur Belastung dienenden Umstände erschöpfend beleuchten und dokumentieren. Zumindest auf dem Papier ist somit auch bei Gewaltvorwürfen gegen Polizeibeamte die Unparteiligkeit der Ermittlungen garantiert.
Wie aber sieht es in der täglichen Praxis aus? Weshalb bleibt unverhältnismäßige Polizeigewalt in den meisten Fällen straffrei? Stimmt die offizielle Leseart, nach der die geringe Verurteilungsrate Ausdruck überwiegend falscher Anschuldigungen ist? Erfahrungen von Betroffenen, Angehörigen und Hinterbliebenen von Opfern unverhältnismäßiger Polizeigewalt, unsere langjährige Recherchen und Stimmen einiger Experten ergeben ein anderes Bild.
Sind Sie Opfer einer unverhältnismäßigen (auch verbalen, z.B. diskriminierenden) Polizeigewalt, eines polizeilichen Übergriffs oder einer polizeilichen Mißhandlung geworden? Vielleicht haben Sie eine solche Situation als Zeuge beobachtet? Sie dachten, so etwas gibt es nur im Fernsehen? Stehen Sie deshalb vielleicht unter Schock? Wir empfehlen Ihnen, trotzdem schnellstmöglich zum Detektiv in eigener Sache oder in der Sache Ihrer Angehörigen zu werden. Was dabei mindestens beachtet werden muss:
- medizinische (fachärztliche) Konsultation (inkl. Verletzungsdokumentation; auch der psychischen Befindlichkeit)
- sofortige gerichtsfeste Beweissicherung obejktivierbarer Beweise (Fotos, Videos, Tonaufnahmen, Kleidungsstücke etc.), Tathergangsrekonstruktion (nach Möglichkeit am Tatort)
- schnellstmögliche Zusammenstellung eines Gedächtnisprotokolls (derzeit verweisen wir hierbei auf das Opfer-Merkblatt der Gruppe „Polizei und Menschenrechte“ von Amnesty International, Link: www.amnesty-polizei.de
- schnellstmögliches Hinzuziehen eines Strafrechts- oder Verwaltungsrechtsanwalts
- Suche nach Zeugen des Vorfalls
ORGANISATIONEN, INSTITUTIONEN, INITIATIVEN
Zur weiterführenden Information verweisen wir ebenfalls auf andere Organisationen, Institutionen und Initiativen, die für Opfer mutmaßlich rechtswidriger sowie rechtswidriger Polizeigewalt und Menschenrechtsverletzungen von Bedeutung sein können; alphabetische Aufzählung, kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Themenkoordinationsgruppe 2095 Polizei und Menschenrechte
Opfermerkblatt: www.amnesty-polizei.de
CPT – Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
CPT-Standards:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf
www.cpt.coe.int/german.htm
DIMR – Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
Bibliothek, Forschung, Information:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/bibliothek.html
Deutsche Justiz
Verzeichnis der Internet-Adressen der Justiz, u.a. Staatsanwaltschaften und Gerichte
www.deutschejustiz.de/
Deutsche Liga für Menschenrechte e.V.
www.menschenrechte-liga.de
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof
Humanistische Union e.V.
www.humanistische-union.de
Internationale Liga für Menschenrechte
www.ilmr.de
KOP – Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt
Beratung, Rechtshilfefonds
www.kop-berlin.de
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
www.grundrechtekomitee.de
Kriminologische Zentralstelle e.V.
Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder
www.krimz.de/index.html
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
www.antifolterstelle.de
RAV – Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Datenbank zu Gerichtsbeschlüssen und Urteilen zum Demonstrationsrecht, insb. zu Ingewahrsamnahmen sowie Entscheidungen und Verfassungsbeschwerden:
www.polizeirecht.rav.de
Anwaltssuche
www.rav.de/service/anwaltssuche
Projekt Polizeikontrolle: Veröffentlichungen zum Thema
www.rav.de/projekte/polizeikontrolle
Weisser Ring e.V.
Opferhilfe
www.weisser-ring.de
»Also wird die Gewalt entscheiden, bis die Vernunft so viele Köpfe erleuchtet, dass die Gewalt entwaffnet wird.«
Voltaire (1694 – 1778)