ANWALTLICHE HILFE
Das Rechtssystem ist sehr komplex.
Bevor Sie sich an die Staatsanwaltschaft mit einer Strafanzeige wenden, sollten Sie sich mit einem Anwalt besprechen, der auf Fälle rechtswidriger Polizeigewalt spezialisiert ist und bei dem für Sie zuständigen Amts- und Landgericht zugelassen ist.
Anwaltssuche beim RAV – Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
www.rav.de
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwalt-Vereins
www.ag-strafrecht.de
Zur Anwaltssuche können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir weisen darauf hin, dass VICTIM.VETO selbst keine Rechtshilfe erbringen kann und darf.
Entgegen der weitläufigen Meinung ist seit Oktober 2009 der anwaltliche Beistand für Betroffene von Gewalt sowohl bei Polizeivernehmungen als auch bei staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Vernehmungen möglich.
Sollten Sie sich als Opfer von unverhältnismäßiger Polizeigewalt entschließen, bei einer polizeilichen Vernehmung auszusagen (dies ist übrigens rechtlich nicht verpflichtend, verpflichtend ist lediglich die Aussage bei einer Staatsanwaltschaft) können Sie es in Begleitung Ihres Anwaltes tun.
OPFERENTSCHÄDIGUNGSRECHT
Das deutsche Opferentschädigungsrecht regelt eine eigene staatliche Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.
Anspruchsberechtigt sind Menschen, die durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriff innerhalb des deutschen Staatsgebietes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben sowie Hinterbliebene von Menschen, die infolge der gesundheitlichen Schädigung gestorben sind.
Eine Entschädigung wird jedoch nicht bewilligt, wenn der Antragsteller die Schädigung verursacht hat, wenn es aus anderen, insbesondere in seinem eigenen Verhalten liegenden Gründen unbillig wäre, eine Entschädigung zu leisten, wenn er an politischen oder kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt oder mit organisierter Kriminalität verbunden war/ist.
Auch wenn der Antragsteller nicht ausreichend zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Verfolgung des Täters beigetragen hat, z.B. nicht unverzüglich Strafanzeige erstattet hat, kann eine Entschädigung versagt werden.
Da Betroffene von unverhältnismäßiger Polizeigewalt in vielen Fällen eine (Gegen-)Strafanzeige der Polizei erhalten, gehen wir davon aus, dass solche Entschädigungs-Anträge wohl kaum Chancen auf Bewilligung haben.
Allerdings liefert die Vorlage des „Antrags auf Leistungen für Gewaltopfer“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine übersichtliche Zusammenstellung der Punkte, die u.a. für ein sog. Gedächtnisprotokoll von Relevanz sind.
»Wer sein Recht nicht wahret, der gibt es auf.«
Ernst Benjamin Salomo Raupach (1784 – 1852)