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Hilfe für Opfer rechtswidriger Polizeigewalt
Der Gesetzgeber hat der Polizei das Gewaltmonopol anvertraut und sie damit zur Ausübung von physischer Gewalt legitimiert. Zum Schutz der Bürger hat dabei jeder Eingriff in die Grundrechte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen.
Wenn Sie bei einer Begegnung mit der Polizei in eine Situation geraten, in der Sie das Verhalten der Beamten allerdings als mindestens unverhältnismäßig beurteilen, handelt es sich ggf. um eine Straftat seitens der Polizei. Unseren Erkenntnissen nach, kann diese Situation ganz erhebliche Folgen für alle Beteiligten und ihre Angehörigen haben und verursacht zudem in vielen Fällen einen maßiven volkswirtschaftlichen Schaden.
Oft sind es eine persönliche Verunsicherung und psychische Destabilisierung (Trauma) bis hin zu bleibenden psychischen Beeinträchtigungen (PTBS – Posttraumatische Belastungsstörung), teils enorme finanzielle Einbußen bei langjährigen Untersuchungsverfahren (z.B. Arbeitsausfälle, Arzt-, Anwalt- und Gutachterkosten) und nicht zuletzt auch Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit, wenn die anwaltliche, staatsanwaltliche und/oder gerichtliche Aufarbeitung der Beweislage Zweifel aufkommen läßt. Dadurch werden gleichzeitig die Familie und das soziale Umfeld erheblich belastet, bis hin zur weitreichenden Stigmatisierung.
Aus diesem Grund stellen wir Empfehlungen für Betroffene zusammen, die bei Entscheidungen behilflich sein könnten und verweisen insbesondere auf den Bereich Opferinfo. Wir möchten Sie bitten, die Inhalte dieser Webseite vorab durchzulesen, bevor Sie uns kontaktieren.
Wenn Sie über diese hier zusammengeführten Informationen noch hinausgehende Fragen haben, bitten wir bei Ihren Anfragen um die Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Vorname / Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) mit Angabe der bevorzugten Erreichbarkeit.
» Einem Menschen seine Menschenrechte verweigern bedeutet, ihn in seiner Menschlichkeit zu missachten. «
Nelson Mandela, Rede vor dem US-Kongress, 26. Juni 1990